Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – STADE FILMS
Stand: 02.09.2024
Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen STADE FILMS, Inhaber: Louis Stade, Marktstraße 8, 73033 Göppingen, Deutschland, USt‑IdNr.: DE338655218 (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kundinnen/Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurden.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen der Auftragnehmerin im Bereich Konzeption, Pre‑Production, Film‑/Foto‑/Tonaufnahmen, Postproduktion, Animation, Color Grading, Tonmischung, VFX, Content‑Adaption, Ausspielungen und Beratung sowie für Vermietung von Technik und Crew. 1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt schriftlich zu.
2. Angebote,Vertragsabschluss, Leistungsumfang
2.1 Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben, und verstehen sich netto in EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (USt.) und allfälliger Abgaben (z. B. GEMA-/GVL-/Lizenzkosten). 2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E‑Mail genügt), digitale Angebotsannahme oder Gegenzeichnung zustande. 2.3 Leistungsumfang, Timings, Abgabestandards, Deliverables und Nutzungsrechte ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung und diesen AGB. Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Briefings, Brand Guidelines, Inhalte (Logos, Schriften, CI), Drehgenehmigungen, Zugang zu Locations, Freigaben, Models/Protagonisten, Musikvorgaben und ggf. Sicherheitsunterweisungen bereit. 3.2 Der Auftraggeber beschafft auf eigene Verantwortung sämtliche erforderlichen Rechte Dritter (z. B. Marken‑/Design‑/Urheber‑/Persönlichkeitsrechte, Firmen‑/Gebäude‑/Locationrechte) soweit nicht ausdrücklich der Auftragnehmerin übertragen. 3.3 Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und stellt zeitnahe Freigaben sicher.
4. Fremdleistungen & Dritte
4.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, geeignete Subunternehmer, Freelancer und Dienstleister (z. B. Studios, Sprecher:innen, Musiker:innen, Lizenzen, Stock‑Material) zu beauftragen. 4.2 Fremdkosten werden – sofern nicht im Pauschalpreis enthalten – nach Aufwand weiterverrechnet. Etwaige Ausfallhonorare/Cancel‑Fees Dritter trägt der Auftraggeber, wenn die Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin liegt.
5. Zeitplan, Force Majeure, Drehbedingungen
5.1 Zeitpläne sind Richttermine, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart. 5.2 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, behördliche Auflagen, Streik, Krankheitsschübe, Ausfall kritischer Technik trotz üblicher Sorgfalt) berechtigen zur Terminverschiebung; Mehrkosten (z. B. Disposition, Reise, Re‑Bookings) werden nach Aufwand verrechnet. 5.3 Sicherheits‑ und Hausregeln am Set sind einzuhalten. Die Anweisung der verantwortlichen Aufnahmeleitung/Sicherheitsbeauftragten ist verbindlich.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten: 50 % Anzahlung bei Beauftragung (Reservierung von Crew/Technik), 40 %nach Dreh (gegen Lieferung von Work‑in‑Progress/Proxies) und 10 % nach Abnahme der Finalfiles. Zahlungsziel: 10 Tage netto. 6.2 Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahn‑ und Inkassokosten fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung besteht kein Anspruch auf Nutzungsrechte oder Herausgabe sämtlicher Master/Projektdateien. 6.3 Reisekosten, Spesen, Bewilligungen, Transport, Versicherung, Datenträger sowie Versand werden nach Aufwand berechnet, sofern nicht pauschaliert. 6.4 Bankverbindung (zahlbar in EUR): IBAN: DE93610500000049085172, BIC: GOPSDE6GXXX.
7. Änderungen, Mehraufwand (Change Requests)
7.1 Der Angebotspreis basiert auf dem definierten Leistungsumfang und einem fair kalkulierten Iterationsmodell. Nicht enthalten sind zusätzliche Drehtage, Leistungsblöcke, Location‑/Cast‑Wechsel, neue Sprachfassungen, umfangreiche Content‑Adaptionen oder Style‑/Story‑Pivots. 7.2 Im Schnitt/Ton/Animation sind – sofern nicht anders vereinbart – zwei Korrekturschleifen pro Deliverable enthalten. Weitere Anpassungen gelten als Mehraufwand (Stundensatz gemäss Angebot/Preisliste).
8. Stornierungen & Drehverschiebungen
8.1 Stornierungen beziehen sich ausschließlich auf die vereinbarten Produktionskosten (Dreharbeiten, Technik, Personal, Logistik etc.). Bei einer Stornierung durch den Kunden bis 14 Tage vor dem geplanten Drehtermin werden 15 % der Produktionskosten fällig, bei Stornierungen bis 7 Tage vor dem Drehtermin 50 % und bei einer Absage ab 3 Tagen vor dem Drehtermin 100 % der Produktionskosten. Bei rechtzeitig kommunizierten Drehverschiebungen, die mindestens 15 Tage vor dem geplanten Termin erfolgen und innerhalb der Produktionsplanung neu angesetzt werden können, fallen keine zusätzlichen Kosten an – vorausgesetzt, es entstehen keine Fremdkosten oder Ausfallhonorare Dritter. 8.2 Bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Location‑Fees, Cast, Reise, Miettechnik, Bewilligungen) sowie Ausfallhonorare von Dritten sind in jedem Fall vollumfänglich zu tragen.
9. Abnahme, Mängel, Gewährleistung
9.1 Nach Lieferung eines Review‑Cuts/Finals hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, zu prüfen und Mängel schriftlich zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als genehmigt. 9.2 Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Weitergehende Ansprüche sind im Rahmen von Ziff. 13 (Haftung) beschränkt.
10. Rechte, Nutzungen, Credits
10.1 Sofern nicht anders vereinbart, räumt die Auftragnehmerin nach vollständiger Zahlung dem Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den final übergebenen Werken für die im Angebot definierten Kanäle/Medien ein. Erweiterte Nutzungen (z. B. TV, Kino, OOH, Paid Ads, POS, internationale Adaptionen) bedürfen einer Zusatzlizenz. 10.2 Rohdaten/Projektdateien verbleiben bei der Auftragnehmerin und sind nicht Teil des Standard‑Deliverables. Eine Herausgabe kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. 10.3 Rechte Dritter (Musik, Stock, Fonts, Archive, Darsteller:innen, Locations) werden entweder durch den Auftraggeber bereitgestellt oder – sofern beauftragt – durch die Auftragnehmerin im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers lizenziert. Lizenz‑ und Nutzungseinschränkungen sind einzuhalten. 10.4 Branchenübliche Namensnennung/Credit (z. B. „Production: [Firmenname]“) ist zulässig. Der Auftraggeber erteilt das Recht, das Werk inkl. Logo/Marke als Referenz (Portfolio, Website, Social Media, Pitches, Awards) zu nutzen, sofern dem nicht schriftlich widersprochen wurde.
11. Persönlichkeits‑, Marken‑ und Urheberrechte
11.1 Der Auftraggeber sichert zu, über alle für die Nutzung erforderlichen Rechte zu verfügen bzw. diese rechtzeitig einzuholen (inkl. Model‑/Property‑Releases). Er stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, soweit die Ursache aus seiner Sphäre stammt. 11.2 Die moralischen Urheberrechte von Kreativen (z. B. Regie, Kamera, Schnitt, Musik) bleiben gewahrt.
12. Drohnen, Sicherheit & Bewilligungen
12.1 Einsätze mit Drohnen, Spezialeffekten, Stunts oder pyrotechnischen Elementen erfolgen nur bei Vorliegen der erforderlichen Bewilligungen und geeigneter Wetter‑/Sicherheitslage (u. a. gemäss EU‑Drohnenverordnung 2019/947, LuftVO). Die Auftragnehmerin entscheidet im Zweifel über Abbruch/Verschiebung. Die Auftragnehmerin entscheidet im Zweifel über Abbruch/Verschiebung.
13. Haftung & Versicherung
13.1 Die Auftragnehmerin haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die vertragliche Nettovergütung des jeweiligen Projekts. 13.2 Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust, Produktionsausfälle und Ansprüche Dritter wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen. 13.3 Der Auftraggeber sorgt für ausreichend versicherte Werte am Set (Exponate, Fahrzeuge, Einrichtungen) und trägt das Risiko für Inhalte/Leistungen, die er beistellt.
14. Daten, Archivierung & Datenschutz14.1 Produktions‑ und Projektdaten werden mindestens 12 Monate ab Projektende archiviert; ein Anspruch auf Langzeitarchivierung besteht nicht. Separates Data‑Hosting/Archiv kann kostenpflichtig vereinbart werden. 14.2 Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten gemäss der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
15. Künstliche Intelligenz (KI)
15.1 Die Auftragnehmerin darf KI‑gestützte Tools (z. B. für Rauschminderung, Upscaling, Scripting, Transkription, Generierung von Hilfsassets) einsetzen, sofern dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden und sensible Daten angemessen geschützt sind. Die Verantwortung für beigestellte Inhalte liegt beim Auftraggeber.
16. Barter‑Deals (Dienstleistung gegen Ware)
16.1 Definition & Schriftform. „Barter‑Deal“ bezeichnet ein Tauschgeschäft, bei dem die Auftragnehmerin ihre eigenen Dienstleistungen ganz oder teilweise gegen Waren/Dienstleistungen des Auftraggebers erbringt. Barter‑Abreden bedürfen schriftlicher Fixierung (Leistungsumfang, Bewertungsbasis, Liefer‑/Leistungstermine, Gewährleistung, Eigentumsübergang). 16.2 Bewertung & Fakturierung. Der Barter‑Anteil wird zum marktüblichen Fair‑Market‑Value in EUR bewertet und auf der Rechnung ausgewiesen (mit Vermerk „Barter“). Barter stellt umsatzsteuerlich einen entgeltlichen Umsatz dar; allfällige Steuern/Abgaben sind durch die Parteien entsprechend zu deklarieren. 16.3 Geltungsbereich. Barter deckt ausschliesslich Eigenleistungen der Auftragnehmerin. Fremdkosten(z. B. Lizenzen, Cast, Location‑/Reisekosten, Miettechnik, Bewilligungen, Kurier/Versand) sowie Spesen sind immer in Geld zu begleichen. Die Auftragnehmerin kann einen Mindest‑Cash‑Anteil von 30 % zur Deckung externer Kosten verlangen. 16.4 Beschaffenheit & Lieferung. Die Barter‑Ware muss dem vereinbarten Zustand entsprechen, fristgerecht geliefert und frei von Rechten Dritter sein. Eigentum geht nach vollständiger Erfüllung über. Bei Sachmängeln stehen der Auftragnehmerin die gesetzlichen/vertraglichen Gewährleistungsrechte zu; notwendige Ersatzbeschaffungen können auf Kosten des Auftraggebers erfolgen. 16.5 Nichterfüllung. Erbringt der Auftraggeber die Barter‑Leistung nicht fristgerecht oder mangelhaft, kann die Auftragnehmerin nach Fristsetzung nach ihrer Wahl (a) auf Geldvergütung zum vereinbarten Wert umstellen und zusätzlich Verzugsschaden geltend machen oder (b) vom Barter‑Teil zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen sind dann in Geld zu vergüten.
17. Vertraulichkeit & Referenzen
17.1 Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen streng vertraulich. Ausgenommen sind öffentlich bekannte Inhalte oder solche, die rechtmässig von Dritten erlangt wurden. 17.2 Ziff. 10.4 (Referenznutzung) bleibt unberührt.
18. Abwerbeverbot
18.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Projektlaufzeit und 12 Monate danach keine von der Auftragnehmerin eingesetzten Mitarbeitenden/Freelancer direkt abzuwerben oder ohne Zustimmung zu beauftragen. Bei Verstoss ist eine angemessene Konventionalstrafe fällig.
19. Eigentumsvorbehalt
19.1 Gelieferte Datenträger/Equipment bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über (vgl. Ziff. 10.1/6.2).
20. Salvatorische Klausel, Schriftform
20.1 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 20.2 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E‑Mail genügt, sofern nicht gesetzlich strengere Form vorgesehen ist).
21. Anwendbares Recht & Gerichtsstand (Deutschland)
21.1 Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. 21.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Göppingen, Deutschland. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.